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   OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - I-24 U 73/10   

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OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - I-24 U 73/10 (https://dejure.org/2011,21511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2011 - I-24 U 73/10 (https://dejure.org/2011,21511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - I-24 U 73/10 (https://dejure.org/2011,21511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingvertrag vorzeitig beendet - höherer Pkw-Wert wird berücksichtigt!

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 11 O 178/08
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - I-24 U 73/10

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Er gleicht unter Berücksichtigung erlangter Vorteile nur die Vermögenseinbußen aus, die die Klägerin auf der Grundlage der gemäß § 249 BGB anzustellenden Differenzhypothese infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses erlitten hat (vgl. zur Schadensberechnung beim Kilometer-Abrechnungsvertrag BGH NJW 2004, 2823; 1987, 377).

    Dies entsprach auch einer vom BGH gebilligten Betrachtungsweise bei vorzeitiger ordentlicher Kündigung eines Kilometerabrechnungsvertrages (BGH NJW 1987, 377).

    Da eine Schätzung nach § 287 ZPO der Feststellung des tatsächlich eingetretenen leasingtypischen Schadens möglichst nahe kommen soll, folgt der Senat insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2823 m.w.Nachw.), die im Falle der außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages die Berechnung des Substanzwerts bei vorzeitiger Rückgabe nach der Differenz zwischen dem hypothetischem Wert bei geplantem Vertragsende und dem realem Wert bei vorzeitiger Rückgabe billigt, andererseits aber auch die andere, bisher auch vom Senat gebilligte Berechnungsart für Fälle vorzeitiger ordentlicher Kündigung eines Kilometerabrechnungsvertrages (BGH NJW 1987, 377) nicht hat fallen lassen (BGH NJW 2004, 2823).

  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    2) Zinsvorteil (§ 249 BGB) wegen vorzeitigen Zuflusses der vorschüssig geschuldeten Leasingraten, berechnet nach der vorschüssigen Rentenbarwertformel (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744).

    6) Zinsvorteil (§ 249 BGB) wegen vorzeitiger Verwertung des vorzeitig zurückgegebenen Kraftfahrzeugs, berechnet nach der Restbarwertformel (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744):.

    Der Senat schätzt diese Kosten, soweit konkrete Darlegungen fehlen, gemäß § 287 ZPO regelmäßig auf 10, 00 EUR/Mon (vgl. Senat DB 2007, 1355 und OLGR Düsseldorf 2008, 764; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. J Rn 77).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Er gleicht unter Berücksichtigung erlangter Vorteile nur die Vermögenseinbußen aus, die die Klägerin auf der Grundlage der gemäß § 249 BGB anzustellenden Differenzhypothese infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses erlitten hat (vgl. zur Schadensberechnung beim Kilometer-Abrechnungsvertrag BGH NJW 2004, 2823; 1987, 377).

    Da eine Schätzung nach § 287 ZPO der Feststellung des tatsächlich eingetretenen leasingtypischen Schadens möglichst nahe kommen soll, folgt der Senat insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2823 m.w.Nachw.), die im Falle der außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages die Berechnung des Substanzwerts bei vorzeitiger Rückgabe nach der Differenz zwischen dem hypothetischem Wert bei geplantem Vertragsende und dem realem Wert bei vorzeitiger Rückgabe billigt, andererseits aber auch die andere, bisher auch vom Senat gebilligte Berechnungsart für Fälle vorzeitiger ordentlicher Kündigung eines Kilometerabrechnungsvertrages (BGH NJW 1987, 377) nicht hat fallen lassen (BGH NJW 2004, 2823).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 24 U 44/05

    Restwertabrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    aa) Der Senat hat in einem besonders gelagerten Einzelfall (Urt. v. 22.11.2005, I-24 U 44/05, OLGR Düsseldorf 2006, 347 = ZMR 2006, 363), in dem der Leasingnehmer nach fristloser Kündigung des Vertrags das Kraftfahrzeug knapp fünf Monate vor dem regulären Vertragsablauf zurückgeben hatte mit einem Kilometerstand, der bereits deutlich die vertraglich vereinbarte Gesamtfahrleistung übertraf, zu Lasten des Leasingnehmers entschieden, dass der damit verbundene Substanznachteil der Leasinggeberin auszugleichen sei durch die Berechnung des Werts der gefahrenen Mehrkilometer, und zwar auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Mehrkilometersatzes.

    cc) Dem Senatsurteil vom 22. November 2005, I-24 U 44/05 (aaO) lag ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 208/08

    Kündigung und Abrechnung eines Leasingvertrages über einen Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Auf das Urteil vom 22. November 2005 (aaO.) hat der Senat allerdings in einem weiteren Einzelfall Bezug genommen (vgl. Senat, Beschl. v. 29.06.2009, I-24 U 208/08 [ juris Tz 15 f ]), auf die sich hier der Beklagte beruft.

    Soweit der Beschluss vom 29. Juni 2009, I-24 U 208/08 (aaO) dazu in Widerspruch stehen sollte, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Vom Schadensbetrag (Zeile 01) sind auch kündigungsbedingt ersparte Vertragskosten abzuziehen, zu denen neben der Zinsersparnis (Zeile 02) auch die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, insbesondere die der Vertragsüberwachung gehören (vgl. BGH NJW 1996, 455 sub II.2a,bb m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 144/07

    Ersatzansprüche des Leasinggebers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzgl. Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Der Senat schätzt diese Kosten, soweit konkrete Darlegungen fehlen, gemäß § 287 ZPO regelmäßig auf 10, 00 EUR/Mon (vgl. Senat DB 2007, 1355 und OLGR Düsseldorf 2008, 764; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. J Rn 77).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Der Senat schätzt diese Kosten, soweit konkrete Darlegungen fehlen, gemäß § 287 ZPO regelmäßig auf 10, 00 EUR/Mon (vgl. Senat DB 2007, 1355 und OLGR Düsseldorf 2008, 764; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. J Rn 77).
  • OLG Hamburg, 22.10.1986 - 4 U 244/85

    Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft ; Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10
    Der Bundesgerichtshof (aaO) hat indessen zu Recht darauf hingewiesen, dass es dem Leasinggeber obliegt, die auf der Hand liegende Kostenersparnis ggf. durch die Aufdeckung seiner Kalkulation näher darzulegen, und zwar nicht abstrakt, sondern konkret bezogen auf den jeweils gekündigten Vertrag (ebs. OLG Hamburg NJW-RR 1987, 51; vgl. auch das Berechnungsbeispiel bei Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. Rn. 1034).
  • LG Krefeld, 01.08.2012 - 11 O 33/12
    Der Schaden umfasst die errechneten Leasingraten zwischen der KFZ-Rückgabe und dem Regelvertragsende abzüglich des Zinsvorteiles, den die Klägerin entsprechend der von der Rechtsprechung aufgestellten Rentenbarwertformel errechnet hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, 24 U 73/10, Rand-Nr. 11 ff., recherchiert nach Juris).
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